Besorgniserregende Stoffe (SVHC)
Was das Feld bedeutet und wie Sie die Angabe von Lieferanten bekommen.
Besorgniserregende Stoffe (Substances of Very High Concern, SVHC) stehen auf der Kandidatenliste der EU-Chemikalienagentur ECHA. Enthält ein Erzeugnis einen solchen Stoff über 0,1 Massenprozent, müssen Sie das schon heute nach REACH Art. 33 mitteilen.
- Fragen Sie Ihre Lieferanten nach einer REACH-Erklärung (Art. 33). Viele haben eine Vorlage.
- Wenn keine SVHC enthalten sind: „Keine SVHC über 0,1 % (Stand: Kandidatenliste MM/JJJJ)“.
- Wenn doch: Stoffname, CAS-Nummer und Bauteil angeben.
- Die Kandidatenliste wird regelmäßig erweitert – prüfen Sie die Angabe etwa halbjährlich.