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Welche Fristen gelten?

Batteriepass ab Februar 2027, weitere Produktgruppen folgen schrittweise.

  • 18. Juli 2024: Die Ökodesign-Verordnung (ESPR) ist in Kraft. Sie schafft den Rahmen für Produktpässe.
  • 20. Juli 2026: Das EU-Register für Digitale Produktpässe ist in Betrieb.
  • 18. Februar 2027: Der Batteriepass wird Pflicht für Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E-Bikes), Industriebatterien über 2 kWh und Traktionsbatterien.
  • Ab 2027: Weitere Produktgruppen folgen nach dem Arbeitsplan der EU-Kommission 2025–2030, darunter Textilien, Möbel, Matratzen, Reifen, Stahl und Aluminium.

Für jede Produktgruppe erlässt die Kommission einen eigenen delegierten Rechtsakt. Die Anforderungen gelten in der Regel erst eine gewisse Zeit danach, damit Unternehmen sich vorbereiten können. Wir aktualisieren die Profile in DPP Creator, sobald die Vorgaben feststehen.

Viele Unternehmen veröffentlichen schon jetzt freiwillig Pässe – als Transparenzangebot für Kunden und um die Datenerhebung mit Lieferanten früh einzuüben.