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Batteriepass: Pflicht ab 18. Februar 2027

Für wen der Batteriepass gilt, was er enthält und wie Sie sich als Hersteller vorbereiten.

Der Batteriepass ist der erste Digitale Produktpass mit festem Datum. Er stammt aus der EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) und wird am 18. Februar 2027 Pflicht.

Für welche Batterien gilt er?

  • Batterien für leichte Verkehrsmittel, zum Beispiel E-Bike-Akkus und E-Scooter.
  • Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität.
  • Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge.

Was steht im Batteriepass?

Der Pass bündelt Angaben, die zum Teil öffentlich, zum Teil nur für berechtigte Stellen wie Behörden, Werkstätten oder Recycler zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem Hersteller und Batteriemodell, Herstellungsort und -datum, Gewicht, Zellchemie, Nennkapazität, der CO₂-Fußabdruck, der Anteil recycelter Rohstoffe und Angaben zu gefährlichen Stoffen. Die genaue Liste regelt die Batterieverordnung.

So bereiten Sie sich vor

  • Erfassen Sie für jedes Batteriemodell die Stammdaten und die technischen Angaben.
  • Fragen Sie Zell- und Materiallieferanten nach CO₂-Fußabdruck und Recyclinganteil, das dauert erfahrungsgemäß am längsten.
  • Bestimmen Sie, welche Angaben öffentlich sind und welche nur über einen Zugangslink sichtbar sein sollen.
  • Legen Sie pro Batterie eine eindeutige Kennung fest und drucken Sie den QR-Code auf die Batterie.

In DPP Creator gibt es dafür das Profil Batterien mit allen Feldern, Erklärungen zu jedem Wert und getrennten Sichtbarkeiten (öffentlich, berechtigtes Interesse, intern).