Wer braucht einen Digitalen Produktpass?
Hersteller, Importeure und Händler: Wen die EU-Ökodesign-Verordnung betrifft und welche Produkte ausgenommen sind.
Die Pflicht zum Digitalen Produktpass (DPP) hängt vom Produkt ab, nicht von der Größe Ihres Unternehmens. Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR, Verordnung (EU) 2024/1781) gilt grundsätzlich für nahezu alle physischen Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Für jede Produktgruppe legt die Kommission aber erst in einem eigenen delegierten Rechtsakt fest, ob und welche Angaben ein Pass enthalten muss.
Wer ist verantwortlich?
- Hersteller, die Produkte in der EU in Verkehr bringen.
- Importeure, die Produkte aus Drittstaaten in die EU einführen: Sie übernehmen die Pflichten des Herstellers.
- Händler müssen prüfen, dass der Pass vorhanden ist, und dürfen Produkte ohne Pass nicht weitergeben, wenn er vorgeschrieben ist.
Welche Produkte sind ausgenommen?
Nach der ESPR sind unter anderem Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, lebende Pflanzen und Tiere sowie Fahrzeuge ausgenommen, für die eigene Regelungen gelten. Batterien haben mit der EU-Batterieverordnung einen eigenen Rahmen mit eigenem Batteriepass.
Was sollten Sie jetzt tun?
- Prüfen Sie, in welche Produktgruppe Ihre Produkte fallen (Textil, Möbel, Elektronik, Batterie, Sonstige).
- Beginnen Sie mit der Datenerhebung bei Ihren Lieferanten: Materialien, Herkunft, Recyclinganteil.
- Legen Sie einen ersten Pass an und üben Sie den Ablauf, bevor die Pflicht greift.
Ob Ihr konkretes Produkt unter eine Pflicht fällt, klären Sie verbindlich mit IHK, Branchenverband oder Rechtsberatung. DPP Creator ersetzt keine Rechtsberatung.